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Konzepte

 

Bearbeitungsstand 20.09.2018

Schulinternes Curriculum Teil A

Konzept zur Leistungsbewertung an der Fröbelschule

Das Leistungsbewertungskonzept an der Fröbelschule Potsdam basiert auf den Grundsätzen und

Festlegungen der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes

Das Leistungsbewertungskonzept an der Fröbelschule Potsdam basiert auf den Grundsätzen und Festlegungen unter Berücksichtigung des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Grundschulverordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21.07.2011, geändert durch VV vom 26.02.2013 und den Beschlüssen der Fachkonferenzen. Ziel ist die Umsetzung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes, der insbesondere auch der Entwicklungsspezifik unserer Schülerklientel gerecht wird, durch alle Lehrkräfte unserer Schule.

  1. Grundsätze der Leistungsbewertung

Bei unseren Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung ist die erfolgreiche reguläre Schullaufbahn deutlich gefährdet. In allen Jahrgangsstufen ist die Lernleistungsentwicklung der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler noch nicht altersgerecht. Gravierende Probleme in der emotionalen und sozialen Verhaltensregulation haben erfolgreiches Lernen verhindert bzw. korrespondieren nach wie vor mit großen Lernschwierigkeiten. Im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts entstandene Lernrückstände und Leistungsdefizite müssen nach der Umschulung in unsere Schule soweit möglich systematisch aufgearbeitet und ausgeglichen werden mit dem Ziel, den Weg einer erfolgreichen Reintegration in eine reguläre Schullaufbahn zu ebnen. (Bezug auf Kompetenzstufen, Orientierung an Grundschule) In diesem Sinne ist es unser besonderes Anliegen, auf dem Weg der emotionalen Stabilisierung, der Entwicklung eines positiven Selbstbildes, einer angemessenen Selbst- und Verhaltensregulation selbstinitiiertes, persönlich bedeutsames Lernen und damit die Leistungsentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu begünstigen. In der Leistungsbewertung, die sich an der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler orientiert, sehen wir einen persönlichkeitsfördernden Prozess zur Entwicklung von Lernmotivation, neuen Selbstvertrauens und Leistungszuversicht, produktiver Neugier, Kreativität sowie Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen favorisieren wir insbesondere eine wertschätzende verlaufsorientierte Leistungsermittlung und -beurteilung der Kompetenzentwicklung während des gesamten Lernprozesses. Damit nehmen wir eine stärkere Wichtung des Leistungsprozesses vor. Auf dieser Grundlage können die Leistungen in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form erbracht werden. An der Fröbelschule schließt Leistungsbewertung Fremd- und Selbstbeurteilung ein.

 

2. Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern

Entsprechend der VV-Leistungsbewertung werden die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern regelmäßig über den individuellen Leistungsstand und die Lernentwicklung informiert. Zu Beginn des Schuljahres nehmen die Klassenlehrer und -lehrerinnen auf der ersten Elternversammlung eine Einschätzung des Leistungsniveaus der Klasse vor und beraten auf der Grundlage curricularer Vorgaben und der Bedingungen der jeweiligen Lerngruppe mit den Eltern Schwerpunkte und Ziele der Lernleistungsentwicklung. Die Eltern werden über die Leistungsanforderungen, über Anzahl und Art schriftlicher Arbeiten, Tests u.a. Leistungsnachweise und deren Gewichtung sowie über die Möglichkeiten der Anwendung von Nachteilsausgleichen (insbesondere des Nachteilsausgleichs für chronisch kranke Schülerinnen und Schüler, vgl. Rundschreiben 2/14 vom 31. Januar 2014 sowie VV-LRS) informiert. Alle Klassen- und Fachlehrer unterbreiten zu Beginn des Schuljahres den Eltern als auch den Schülerinnen und Schülern Angebote für Lehrersprechzeiten (wöchentlich) bzw. Gesprächstermine, um regelmäßig oder auch auf Nachfrage über den Leistungsstand und ggf. Gefährdungen zu informieren und über Fördermaßnahmen zu beraten. Bis Dezember eines laufenden Schuljahres finden in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 Entwicklungsgespräche mit den Eltern statt, in denen Auskunft über die Leistungsentwicklung gegeben wird. Die Kinder der Klassen 5 und 6 erhalten ein Vierteljahreszeugnis.

 

3. Leistungsermittlung/ Leistungsbewertung

An unserer Schule werden mündliche, schriftliche und praktische Leistungen der Schüler erfasst und zur Bildung abschließender Leistungsbewertungen herangezogen. Gemäß §57 des Brandenburgischen Schulgesetzes erfolgen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 schriftliche Informationen zur Lernentwicklung. In den Jahrgangsstufen 3-6 werden die Leistungen durch Noten (VV-Leistungsbewertung, Abschnitt 1, Punkt 6) bewertet.

Mündliche Leistungen

Als mündliche Leistungen erfassen, beobachten und bewerten wir alle mündlichen Beiträge und praktischen Leistungen. Diese widerspiegeln vor allem Rede- und Argumentationskompetenz, die deutliche Rückschlüsse auf die Sachkompetenz einschließt, aber auch soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Insbesondere im Bereich der produkt- und prozessorientierten Partner und Gruppenarbeit sind diesbezügliche mündliche Leistungen zu beobachten. Dabei kommt auch der Selbst- und Fremdeinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler selbst als integrierter Bestandteil der Lehrerbewertung eine hohe Bedeutung zu. Formative Leistungsbeurteilungen sind besonders im Bereich der mündlichen Leistungsermittlung besonders schwierig. Deshalb war die Erarbeitung kriterienorientierter Bewertungsmaßstäbe für das einheitliche Handeln der Kollegen von zentraler Bedeutung. Grundlage der Bewertung mündlicher Leistungen an unserer Schule sind ein allgemeiner Kriterienbogen (vgl. Anlage 1), ein Kriterienbogen zur Bewertung der Mitarbeit(Anlage 2) und Kriterienbögen für die einzelnen Klassenstufen und Fachbereiche. Diese haben wir in einem Ordner zusammengestellt. Diese sind den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bekannt. Unsere Schülerinnen und Schüler nutzen ebenso Selbst- und Fremdbeurteilungsbögen, die fächerspezifisch zum Einsatz kommen. Diese sind durch die Fachkonferenzen erstellt worden und unterliegen einer steten Evaluierung.

 

Schriftliche Leistungen

Schriftliche Leistungen umfassen schriftliche Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen. Darüber hinaus nutzen wir auch prozess- und ergebnisorientierte schriftliche Erarbeitungen und Darlegungen unserer Schülerinnen und Schüler für eine positiv verstärkende, persönlichkeitsförderliche Leistungsbewertung.

Die Planung schriftlicher Klassenarbeiten erfolgt auf der Grundlage des schulinternen Curriculums zu Beginn des Schuljahres. Schriftliche Klassenarbeiten kündigen wir mindestens eine Woche vor dem Termin an. Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer werden über den Termin schriftlich informiert. Durch den rechtzeitigen Termineintrag ins Klassenbuch wird gewährleistet, dass innerhalb einer Woche nicht mehr als zwei sowie an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Die Korrekturzeiten dürfen eine Woche nicht überschreiten. Schriftliche Leistungen gehen mit höchstens 40% in die abschließende Leistungsbewertung zur Erstellung der Zeugnisnoten ein.

Schriftliche Arbeiten beziehen sich in der Regel auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegangenen Unterrichts.

  • Sie enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte befördern und mehrere Anforderungsbereiche umfassen. Sie können Aufgaben unterschiedlicher Schwierigkeit umfassen, sofern sie insgesamt den Kompetenzstufen des jeweiligen Jahrgangs entsprechen.

  • Klassenarbeiten ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Leistungsstand in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Sie helfen ihnen zu erkennen, wie weit sie den Anforderungen des Unterrichts gewachsen ist und wie sie weiterarbeiten soll.

  • Klassenarbeiten geben den Erziehungsberechtigten Gelegenheit, Einblicke in die Unterrichts und Erziehungsarbeit der Schule zu gewinnen und den Leistungsstand ihres Kindes und seine schulischen Entwicklungsmöglichkeiten einzuschätzen.

In schriftliche Lernerfolgskontrollen wird der Lernerfolg der unmittelbar vorher liegenden Unterrichtsstunden einschließlich der damit verbundenen häuslichen Arbeitsaufträge überprüft. Lernerfolgskontrollen unterscheiden sich von schriftlichen Arbeiten durch eine geringere Dauer und einen geringeren Umfang. Sie sollen möglichst kurzfristig nach der Durchführung, spätestens vor der nächsten schriftlichen Lernerfolgskontrolle, bewertet, zurückgegeben und ausgewertet werden. Schriftliche Lernerfolgskontrollen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollten einen zeitlichen Arbeitsumfang von 10 Minuten nicht überschreiten und sich am individuellen Lehrplan der Schülerin oder des Schülers orientieren.

 

 

 

Die Bewertung der Leistungskontrollen erfolgt nach folgendem Schlüssel

Erreichte Leistung

Note

100 % bis 96 %

1

95 % bis 80 %

2

79 % bis 60 %

3

59 % bis 45%

4

44 % bis 16 %

5

15 % und weniger

6

 

 

 

 

An der Fröbelschule werden Hausaufgaben in der Regel nur im Rahmen des Mittagsbandes (dreimal wöchentlich) als individuelle Lernaufgaben (ILA) erteilt. Sie haben ausschließlich Übungs-/ Trainingscharakter und dienen der Festigung anwendungsbereiter Kenntnisse und der Automatisierung erworbener Fertigkeiten. Wir haben den spruch, diese Lernphasen äußerst individualisiert zu planen und zu gestalten, wobei die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, Aufgaben frei zu wählen und diese selbstständig zu bearbeiten. Die Lehrerinnen und Lehrer fungieren in diesen Lernphasen als beratende und helfende Lernbegleiter. Sie organisieren einen förderlichen äußeren Rahmen, der die Lernmotivation begünstigt und Lernhilfen in Form von Orientierungs- und Strukturierungshilfen ermöglicht. Durch die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer werden die Schülerinnen und Schüler konsequent zur bewussten Nutzung von Selbstinstruktionen befähigt, die das selbstständige systematische Bearbeiten von Aufgaben begünstigen soll. Das Selbstinstruktionstraining (vgl. Anlage2) betrachten wir als notwendigen Bestandteil jedes Mittagsbandes. Die individuellen Lernaufgaben werden generell nicht bewertet. Sie ersetzen jedoch ausdrücklich nicht die Vorbereitung und die Nachbereitung schriftlicher Lernerfolgskontrollen oder Klassenarbeiten zu Hause. Mit dem einsetzenden Fachunterricht ab der Klassenstufe 5 beschränken sich die individuellen Lernaufgaben ausschließlich auf die Hauptfächer Mathematik, Deutsch und Englisch. Darüber hinaus werden Hausaufgaben in den gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Fächern erteilt. Dabei geht es ebenso um das Erbringen wiederholender, festigender und vorbereitender Leistungen. Im Ausnahmefall dürfen in diesen Fächern Hausaufgaben bewertet werden, wenn die zu erbringende Schülerleistung als Vortrag präsentiert oder als langfristige Hausarbeit eingereicht wird. Dabei wird die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt.

 

4. Leistungsverweigerung

Leistungsbewertung wird in keinem Fall als Mittel der Disziplinierung genutzt.

Unter Berücksichtigung der Verhaltensspezifik unserer Schülerklientel und des Standes der sonderpädagogischen Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers wird ausschließlich massive Leistungsverweigerung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Die Entscheidung obliegt der Lehrkraft. Basiert eine Nichterbringung von Leistungen auf unentschuldigtem Fehlen, wird wie im Falle der Leistungsverweigerung verfahren. Bei schriftlichen Arbeiten werden die Schüler im Vorfeld darüber belehrt, dass im Täuschungsfall die Leistungsfeststellung abgebrochen und die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet wird.

 

Kriterien zur Bewertung mündlicher Leistungen

 

 

Kriterien

Bewertung

Note

  • Bestimmende Unterrichtsaktivität
  • Problembewusstsein
  • Einordnung in übergreifende Zusammenhänge
  • Fachlich korrekte, ausgewogene Beurteilung
  • Selbstständige Findung von Lösungsansätzen
  • Kreativität, Produktivität bei der
  • Problemlösung
  • Angemessene, zusammenhängende sprachliche Darstellung
  • Klare, logische Linienführung

Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.

sehr gut

 

1

 

 

  • Gute Unterrichtsaktivität
  • Verständnis neuer Sachverhalte
  • Einordnung in den thematischen
  • Zusammenhang
  • Erkennen des Problems
  • Konzentration auf das Wesentliche
  • Weitere übergreifende
  • Kenntnisse vorhanden
  • Angemessene sprachliche Darstellung

Die Leistung entspricht voll den Anforderungen.

gut

 

2

  • Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im
  • Unterricht
  • Reproduktive Leistungen bzgl. Sach- und
  • Verfahrenskenntnissen
  • Impulse führen zur Problemerkennung
  • Einordnung in einfache Zusammenhänge des
  • unmittelbaren Themas
  • Formale Transferleistungen
  • Einfache sprachliche Darstellung
  • wesentlicher Inhalte

Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.

befriedigend

 

3

  • Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit
  • Wiedergabe einfacher Fakten und
  • Zusammenhänge aus dem unmittelbar
  • behandelten Stoffgebiet
  • Rein formale Anwendbarkeit von
  • Kenntnissen auf einfachem Niveau

Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen.

ausreichend

 

4

  • Keine freiwillige Mitarbeit
  • Äußerungen nach Aufforderung nur teilweise
  • richtig
  • Rein formale Anwendbarkeit von
  • Kenntnissen auf einfachstem Niveau
  • Hohe Fehlerquote

 

Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch das Vorhandensein notwendiger Grundkenntnisse und die Hoffnung auf Abbau der Defizite in absehbarer Zeit erkennen.

mangelhaft

 

5

 

 

 

 

 

 

 

 

Konzept zur Unterrichtsvertretung in der Fröbelschule

 

Prioritätenliste bei Unterrichtsausfall durch Krankheit

 

  1. Alle Freistunden der Kolleg(inn)en werden vorrangig (nach Absprache) als Vertretungsreserve genutzt.
  2. Zusammenlegungen von Klassen bzw. Gruppen erfolgen erst nach jeweiliger Rücksprache  mit  den Klassen- oder Fachlehrern, um die jeweilige Tagessituation der Schüler zu berücksichtigen. Der Fachlehrer erteilt die zu erledigenden Aufgaben. Bei Krankheit werden die Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei der Zusammenlegung wird, wenn möglich, auf feste Gruppen geachtet. Damit kommen wir dem Prinzip der Verlässlichkeit entgegen.
  3. Die Klassenübergreifenden Kreativstunden, die zum Stundensoll gehören, werden bei hohem Vertretungsbedarf  als Fachunterricht im Klassenverband durchgeführt.
  4. Die Schulleitung steht mittwochs und donnerstags ebenfalls zur Verfügung, wenn es die schulorganisatorischen Maßnahmen erlauben.
  5. Langfristige Vertretungen werden in gesonderter Form in Elternversammlungen oder Elternbriefen durch die Schulleitung den Eltern mitgeteilt.
  6. Alle Kolleginnen sind zu 3 Mehrarbeitsstunden verpflichtet.
  7. Die rechtzeitige Krankmeldung beim Schulleiter oder der Sekretärin ermöglicht einen optimalen Vertretungsplan.

 

Vertretungen aus schulorganisatorischen Gründen

  1. Alle Exkursionen bzw. schulische Veranstaltungen im Rahmen des Fachunterrichts, die außerhalb der Schule durchgeführt  werden, sind erst mit der SL abzusprechen, um dem fachgerechten Vertreten Rechnung zu tragen.
  2. Die Aktionstage der Schule werden generell mittwochs durchgeführt. Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen an diesen Höhepunkten teil.
  3. Wird keine Klassenfahrt durchgeführt, ist diese Woche für die entsprechende Klasse eine Projektwoche und wird vom jeweiligen Klassenlehrer langfristig geplant und durchgeführt.
  4. Dienstberatungen, Lehrerkonferenzen, Fach- und Klassenkonferenzen werden vorrangig nach dem Unterricht und mittwochs ab 13.30 Uhr durchgeführt.
  5. Fortbildungen im Kollegium werden möglichst in der unterrichtsfreien Zeit geplant. Schilftage werden langfristig geplant und mit der Schulkonferenz abgesprochen. Die Eltern erhalten rechtzeitig Informationen, um eine Betreuung abzusichern. Die Erzieher der Einrichtung werden dabei mit einbezogen.
  6. Mehrere Lehrkräfte werden nicht an derselben FB teilnehmen, im Einzelfall kann bei dringendem Bedarf die FB in der Unterrichtszeit genehmigt werden.

 

 

 

Medienkonzept der Fröbelschule

 

Pädagogische Grundlagen

Die heutige moderne Zeit erfordert schon in der Grundschule eine Medienkompetenz bei den Heranwachsenden. Dem wollen wir natürlich in dem Lern- und Persönlichkeitsfördernden Konzept nachkommen und so die Kinder an den sicheren und gewissenhaften Umgang mit den elektronischen Medien heranführen.

 

Unser Ziel ist es aber auch, den Kindern den Umgang mit den traditionellen Print- und Audiomedien zu ermöglichen und diesen nachhaltig zu fördern.

 

Bestandsaufnahme

Unser Schulgebäude verfügt über optimale Bedingungen um unser Bildungs- und Erziehungskonzept umzusetzen.

So befinden sich in jedem Klassenraum zwei Medienbereiche. Zum einen eine Bücher- und Leseecke sowie einen Bereich, der mit  Computern ausgestattet ist.

In den letzten Jahren konnte der Fundus an Nachschlagewerken, Fach- und Sachbüchern sowie Kinder- und Jugendbüchern kontinuierlich erweitert werden.

Diese Bereiche können von den Kindern individuell genutzt werden.

 

Konzeptionelle Überlegungen

Der „Lesekönig“

Seit mehreren Jahren findet auf Klassen- und Schulebene ein Lesewettbewerb statt.

Die Kinder bereiten sich hierauf hoch motiviert vor und nutzen hierzu die kleinen „Klassenbibliotheken“. Die Klassenlesekönige nehmen dann am Schullesewettbewerb teil, der als großer schulischer Event gestaltet wird.

Unser „Zeitungsflirt“

Immer montags werden die Kinder zum Zeitung lesen motiviert. Dies hilft, sich schrittweise der noch eingeschränkten Interessenwelt zu nähern und fördert zudem die Allgemeinbildung. Darüber hinaus nehmen wir weiterhin aktiv am jährlichen Zeitungsprojekt der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ teil.

Durch das Lesetraining hat sich gerade die Lesekompetenz in den Klassen 5 und 6 deutlich erhöht.

 

Computerecken im Klassenraum

Jeder Klassenraum verfügt über einen internetfähigen PC. Dies ermöglicht die Integration von Multimedia und Internet in den alltäglichen Unterricht. Hierdurch wird die multimediale Kompetenz weiterentwickelt und der sorgsame Umgang mit dem Internet gefestigt.

Schullizensierte Software für die Fächer Mathe, Deutsch und Englisch sind ebenso vorhanden. Auch die Erarbeitung von Kurzvorträgen und Facharbeiten unter zur Hilfenahme des Internets werden unterstützt.

 

Natürlich darf auch das Spielen nicht zu kurz kommen. Hierzu steht altersgerechte Spielsoftware zur Verfügung.

 

Computerraum

Über die individuelle Nutzung der Computer im Klassenraum hinaus, verfügt die Schule auch über einen Computerraum. Hier stehen allen Klassen für jeweils 3 Wochenstunden Übungs- und Anwendersoftware in den Bereichen Mathe, Deutsch und Englisch zur Verfügung.

 

In der wöchentlich stattfindenden "Arbeitsgemeinschaft Computer" werden die Fähigkeiten weiterentwickelt und vertieft.

 

  • Der Computerraum verfügt über 10 Schülerarbeitsplätze sowie  einen Lehrerarbeitsplatz. Die Computer können vom Lehrerarbeitsplatz freigegeben und kontrolliert werden.
  • Individuelle sonderpädagogische Förderung / Förderpläne

 

Fortbildungskonzept 

 

Allgemeine Festlegungen:

 

  • Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule bilden sich regelmäßig sowohl individuell als auch im Rahmen schulinterner Lehrerfortbildung nach einem abgestimmten Fortbildungsplan fort.
  • Die Fortbildungen  und Qualifikationen sind im Fortbildungsportfolio dokumentiert.
  • Fortbildungsangebote sind im Fortbildungsportfolio zu sammeln, Bedarfe anzumelden.
  • Die Entscheidung über die Teilnahme an externen Fortbildungsangeboten  trifft der Schulleiter in Absprache mit dem Kollegium.
  • Bei Teilnahme an Veranstaltungen während der Unterrichtszeit wird die Vertretung in kollegialen Absprachen geplant. Unterrichtsausfall ist in allen Fällen zu vermeiden.
  • Die Konferenz der Lehrerinnen und Lehrer stimmt den Fortbildungsplan für das Schuljahr ab und legt die Schwerpunkte und Themen gemeinsam fest.
  • Die schulinternen Lehrerfortbildungen umfassen in jedem Schuljahr mindestens 12 Fortbildungsstunden.

 

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