Aufnahmeverfahren
Kinder, die bei uns zur Schule gehen, werden nicht direkt bei uns angemeldet.
Alle Schüler*innen, die die Fröbelschule besuchen, haben den Sonderpädagogischen Förderschwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung erhalten. Sie haben also das Feststellungsverfahren durchlaufen, das die Sonderpädagogischen Förder-und Beratungsstellen durchführen.
Nur auf Grundlage dieses Verfahrens kann eine Aufnahme an der Fröbelschule – vorausgesetzt der entsprechenden Kapazitäten – erfolgen. Eine direkte Anmeldung an der Fröbelschule ist somit nicht möglich.
Am Ende des Feststellungsverfahrens steht ein Bescheid vom Staatlichen Schulamt, auf dem auch der empfohlene Lernort, in unserem Fall die Fröbelschule, ausgewiesen wird.